Warum die Versicherung automatisch weiterläuft

Die Kfz Haftpflichtversicherung ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an die Person, die es fährt. Verkaufen Sie ein angemeldetes Auto, übernimmt der neue Halter den bestehenden Vertrag zu den bisherigen Konditionen, inklusive Schadenfreiheitsklasse des Fahrzeugs. Das ist gesetzlich so vorgesehen. Sie müssen also nichts kündigen, um den Vertrag zu beenden, denn er läuft schlicht unter neuem Namen weiter, bis der Käufer selbst aktiv wird.

Das Sonderkündigungsrecht des Käufers

Der neue Halter darf den übernommenen Vertrag außerordentlich kündigen und sich einen eigenen Versicherer suchen, zum Beispiel wenn der bisherige Tarif zu seinem Fahrprofil nicht passt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und innerhalb eines Monats nach dem Kauf beim Versicherer eingehen, nicht nur abgeschickt werden. Verpasst der Käufer diese Frist, läuft der übernommene Vertrag unverändert weiter.

SituationWas mit der Versicherung passiertWer aktiv werden muss
Angemeldetes Fahrzeug, normaler PrivatverkaufVertrag geht automatisch auf den Käufer überKäufer, falls er innerhalb eines Monats wechseln will
Fahrzeug wird vor dem Verkauf abgemeldetVertrag ruht oder endet je nach Police, kein automatischer ÜbergangVerkäufer meldet die Außerbetriebsetzung selbst bei der Zulassungsstelle
Verkauf ohne Veräußerungsanzeige beim VersichererVersicherer kennt den Halterwechsel nicht, Beitragspflicht bleibt unklarVerkäufer, um die eigene Haftung zu begrenzen

Ihre Haftung als Verkäufer bis zur Ummeldung

Solange der Wagen noch auf Ihren Namen zugelassen ist, bleiben Sie Halter und haften entsprechend, selbst wenn das Auto längst beim Käufer steht. Verkäufer und Käufer haften zudem gesamtschuldnerisch für die Prämie des laufenden Versicherungsjahres, der Versicherer kann sich aussuchen, wen von beiden er zur Zahlung heranzieht. Bleibt die Ummeldung aus, drohen zusätzlich weitere Monate Kfz Steuer auf Ihrer Rechnung.

Melden Sie den Verkauf sofort Ihrer Kfz Versicherung, am besten über eine Veräußerungsanzeige mit Datum und Unterschrift beider Seiten. Ohne diesen Nachweis müssen Sie im Streitfall selbst beweisen, wann genau der Halterwechsel stattgefunden hat.

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So schützen Sie sich beim Verkauf

  1. Veräußerungsanzeige mit Datum und beiden Unterschriften noch am Verkaufstag ausfüllen.
  2. Im Kaufvertrag eine Frist für die Ummeldung festhalten, üblich sind sieben bis vierzehn Tage.
  3. Bei Fristablauf ohne Rückmeldung das Fahrzeug selbst bei der Zulassungsstelle abmelden lassen.
  4. Eine schriftliche Bestätigung des Versicherers über den Halterwechsel anfordern und aufbewahren.

Wer kein eigenes Risiko eingehen will, meldet das Fahrzeug im Zweifel direkt bei der Abmeldung vor dem Verkauf ab und übergibt es dem Käufer bereits abgemeldet. Das kostet etwas Komfort beim Übergabetermin, schließt die Haftungsfrage aber sofort.

Kfz Steuer: was beim Verkauf passiert

Erst die Abmeldung beendet auch die Kfz Steuerpflicht für Sie. Bis dahin läuft sie parallel zur Versicherung auf Ihren Namen weiter, unabhängig davon, wer tatsächlich fährt.

Was konkret zu tun bleibt, bevor Sie unterschreiben

Die Versicherungsfrage betrifft nur einen Teil des Verkaufs. Klären Sie parallel, ob Sie Ihr Kennzeichen für das nächste Fahrzeug reservieren wollen, und vergleichen Sie, ob ein Privatverkauf oder ein Händler für Ihre Situation den besseren Preis bringt. Beides lässt sich am selben Termin wie die Veräußerungsanzeige erledigen.

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