Das Ausfuhrkennzeichen selbst ist der einfache Teil
Die Zulassungsstelle stellt ein Ausfuhrkennzeichen aus, sobald Sie einen gültigen Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie den Nachweis einer Kurzzeit-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer) vorlegen. Anders als das gewöhnliche Kurzzeitkennzeichen, das nur fünf Tage gilt, kann die Gültigkeit beim Ausfuhrkennzeichen auf bis zu zwölf Monate festgelegt werden, praktisch für eine Überführung, die sich verzögert.
Voraussetzung bleibt ein technisch verkehrssicheres Fahrzeug. Fehlt eine gültige Hauptuntersuchung, verlangt die Zulassungsstelle vor der Ausgabe oft eine gesonderte Sicherheitsprüfung. Unser Ratgeber zur Abmeldung vor dem Verkauf erklärt den kompletten Ablauf bei der Zulassungsstelle, falls Sie das Fahrzeug zusätzlich endgültig abmelden wollen statt nur ein Exportkennzeichen zu beantragen.
Wann überhaupt eine Steuerfrage entsteht
Verkaufen Sie Ihr eigenes, privat genutztes Fahrzeug ein einziges Mal, entsteht keine Umsatzsteuerpflicht, ganz gleich ob der Käufer aus Deutschland, Frankreich oder Polen kommt. Das gilt für die meisten CARS4YOU Nutzer und ist der häufigste Fall. Die Steuerfrage betrifft nur, wer regelmäßig Fahrzeuge kauft und verkauft und damit als Wiederverkäufer eingestuft werden kann, auch ohne offiziell als Händler angemeldet zu sein.
| Situation | Regel | Was zu beachten ist |
|---|---|---|
| Einmaliger Privatverkauf, egal welches Zielland | Keine Umsatzsteuer | Kein zusätzlicher Nachweis nötig, Kaufvertrag reicht |
| Wiederverkäufer, Käufer ist Privatperson im EU-Ausland | Differenzbesteuerung | Steuer nur auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis |
| Wiederverkäufer, Käufer ist umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen im EU-Ausland | Innergemeinschaftliche Lieferung, steuerfrei | USt-IdNr. des Käufers und Transportnachweis (Gelangensbestätigung) zwingend |
Das größere Risiko: die internationale Zahlung
Betrugsversuche konzentrieren sich fast immer auf grenzüberschreitende Verkäufe, weil eine fehlgeschlagene oder rückgängig gemachte internationale Überweisung schwerer zu verfolgen ist als eine inländische. Typisch: ein angeblicher Käufer aus dem Ausland zahlt vermeintlich zu viel und bittet um Rücküberweisung der Differenz, bevor die ursprüngliche Zahlung überhaupt gebucht wurde. Sobald der Fehlbetrag zurücküberwiesen ist, wird die erste Zahlung storniert oder war von Anfang an gefälscht.
- Warten Sie den vollständigen Zahlungseingang auf Ihrem Konto ab, nicht nur eine Zahlungsbestätigung per E-Mail oder Screenshot.
- Übergeben Sie Fahrzeugpapiere und Ausfuhrkennzeichen erst, wenn das Geld unwiderruflich gebucht ist, bei internationalen Überweisungen dauert das oft ein bis drei Werktage länger als gewohnt.
- Lehnen Sie Zahlungen per internationalem Scheck grundsätzlich ab, sie gelten als eines der häufigsten Betrugsmuster im Fahrzeughandel.
- Prüfen Sie die Identität des Käufers vor der Übergabe, ein Ausweisabgleich beim Treffen schützt zusätzlich.
- Vereinbaren Sie die Übergabe möglichst persönlich statt per Spedition an eine unbekannte Adresse, gerade beim ersten Kontakt mit einem ausländischen Käufer.
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Ablauf bei der Zulassungsstelle Schritt für Schritt
Sobald Zahlung und Identität geklärt sind, läuft die Beantragung selbst schnell. Bringen Sie Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie eine gültige eVB-Nummer mit, die Ihre Versicherung meist innerhalb weniger Minuten telefonisch oder online ausstellt. Die Zulassungsstelle prägt neue Kennzeichen mit einem Ablaufdatum und trägt das Fahrzeug für den gewählten Zeitraum vorläufig aus dem Zulassungsregister aus.
Zwischen fünf Tagen und zwölf Monaten wählen Sie die Gültigkeitsdauer selbst, je nachdem wie lange die Überführung dauern soll. Ein Käufer aus einem Nachbarland benötigt meist nur wenige Tage, während eine Fahrt über mehrere Ländergrenzen hinweg besser mit einer längeren Frist geplant wird. Nach Ablauf ist das Kennzeichen ungültig, eine Verlängerung ist bei den meisten Zulassungsstellen möglich, sollte aber vor dem Ablaufdatum beantragt werden.
Was Sie vor der Übergabe konkret prüfen sollten
Klären Sie zuerst, ob Sie als reiner Privatverkäufer oder als Wiederverkäufer gelten, das entscheidet über die Steuerfrage. Sichern Sie danach die Zahlung ab, bevor Sie Papiere oder Kennzeichen aushändigen. Wer den fairen Marktwert vor der Preisverhandlung kennen will, findet mit einer kostenlosen Sofortbewertung in wenigen Minuten einen realistischen Richtwert, auch für Käufer aus dem Ausland gilt derselbe Marktpreis. Wer sich noch zwischen Privatverkauf und Verkauf über einen Händler entscheidet, findet in unserem Vergleich Privatverkauf oder Verkauf an einen Händler weitere Argumente für beide Wege.
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